57 | - 1.
- (1) Der Verwaltungsrat besteht aus 41 Mitgliedern der Union; sie werden von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten gewählt, wobei der Notwendigkeit einer gerechten Verteilung der Sitze dieses Rats auf alle Regionen der Erde Rechnung zu tragen ist. Mit Ausnahme der Fälle, in denen Sitze unter den in der Allgemeinen Geschäftsordnung aufgeführten Bedingungen frei werden, üben die in den Verwaltungsrat gewählten Mitglieder der Union ihr Amt bis zu dem Zeitpunkt aus, zu dem die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten einen neuen Rat wählt. Sie können wiedergewählt werden.
|
58 | - (2)
- Jedes Mitglied des Rats ernennt zur Wahrnehmung des Sitzes im Rat eine Person, die von einem oder mehreren Beratern unterstützt werden darf.
|
59 | 2. Der Verwaltungsrat stellt seine eigene Geschäftsordnung auf. |
60 | 3. In der Zeit zwischen den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten handelt der Verwaltungsrat als Beauftragter der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten im Rahmen der von ihr übertragenen Vollmachten. |
61 | - 4.
- (1) Der Verwaltungsrat trifft alle Massnahmen, welche die Durchführung der Bestimmungen des Vertrags und der Vollzugsordnungen sowie die Durchführung der Beschlüsse der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten und gegebenenfalls der Beschlüsse der anderen Konferenzen und Tagungen der Union durch die Mitglieder der Union erleichtern, und erfüllt alle anderen Aufgaben, die ihm von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten zugewiesen werden.
|
62 | - (2)
- Er bestimmt jedes Jahr die Politik für die Technische Hilfe entsprechend dem Zweck der Union.
|
63 | - (3)
- Er sorgt für eine erfolgreiche Koordination der Tätigkeiten der Union und übt eine wirksame Finanzkontrolle über die ständigen Organe aus.
|
64 | - (4)
- Er fördert die internationale Zusammenarbeit, um mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, namentlich durch die Teilnahme der Union an den entsprechenden Programmen der Vereinten Nationen, die technische Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern zu gewährleisten, entsprechend dem Ziel der Union, die Entwicklung des Fernmeldewesens mit allen nur möglichen Mitteln zu fördern.
|