Technische Grundlagen für die Ausführung der im Artikel 1 bezeichneten gemeinsamen Werke sind:
1. für den Umbau der Rheinstrecke Illmündung–Bodensee:
2. für die Vorstreckung der Regulierungswerke des Fussacher Durchstiches auf dem Schuttkegel im Bodensee:
die Pläne und Kostenvoranschläge, die nach Massgabe der weiteren Ausbildung des Rheindeltas von der Gemeinsamen Rheinkommission im Rahmen ihrer alljährlichen Anträge den Regierungen unterbreitet und von diesen genehmigt werden. Grundsätzlich ist mit der Vorstreckung der rechtsufrigen Regulierungswerke der Rhein in solchem Abstand vom Rohrspitz nach Westen in Richtung der grossen Seetiefen zu leiten, dass eine Verlandung der Bregenzer Bucht möglichst hintangehalten wird. Die linksufrigen Regulierungswerke sind tunlichst lange nicht vorzustrecken.
Les travaux communs énumérés à l’art. 1 seront exécutés selon les bases techniques suivantes:
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