In diesem Abkommen
bezeichnet der Ausdruck «Titel» jeden Titel, der von einer Hochschule nach einem abgeschlossenen Studium verliehen wird;
bezeichnet für die Schweizerische Eidgenossenschaft der Ausdruck «Prüfung» sowohl Abschlussprüfungen eines Studiums als auch Zwischenprüfungen oder andere im Studienreglement vorgesehene Formen der Überprüfung von Kenntnissen;
bezeichnet für die Italienische Republik der Ausdruck «Prüfung» die bescheinigte Leistungsbewertung in jedem einzelnen Studienfach des betreffenden Studiengangs.
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