Die Verbrechen und Vergehen, für welche die Auslieferung gewährt wird, sind folgende:
- 1.
- Totschlag;
- 2.
- Mord;
- 3.
- Elternmord;
- 4.
- Kindesmord;
- 5.
- Vergiftung;
- 6.
- Abtreibung der Leibesfrucht;
- 7.
- absichtliche Körperverletzung, welche, ohne den Vorsatz zu töten, den Tod nach sich gezogen oder eine schwere und dauernde Verstümmelung eines Gliedes oder Organes des Körpers zur Folge gehabt hat;
- 8.
- Notzucht, Schändung oder anderweitige Angriffe auf die Schamhaftigkeit;
- 9.
- mit oder ohne Gewalt verübter Angriff auf die Schamhaftigkeit von Kindern beider Geschlechter unter 14 Jahren;
- 10.
- Bigamie;
- 11.
- Wegnahme (Raub) und widerrechtliche Gefangenhaltung von Personen; Unterdrückung oder Unterschiebung von Kindern;
- 12.
- Entführung von Minderjährigen;
- 13.
- Fälschung oder Veränderung von Münzen, Papiergeld, von Kreditpapieren mit gesetzlichem Kurs, von Aktien und andern Werttiteln, ausgegeben vom Staate, von Korporationen, Gesellschaften oder Privatpersonen; Ausgabe, Inverkehrsetzung oder Veränderung von Postmarken, von Stempeln, Marken oder Siegeln des Staates oder öffentlicher Stellen; Einführung, Ausgabe oder Gebrauch der genannten Sachen, in Kenntnis, dass sie gefälscht sind; Gebrauch von gefälschten Urkunden oder Akten der erwähnten Arten; betrügerischer Gebrauch oder Missbrauch von authentischen Siegeln, Stempeln und Marken;
- 14.
- Fälschung oder Verfälschung von öffentlichen oder privaten Schriftstücken, von Wechseln oder andern Handelspapieren und Gebrauch dieser gefälschten Urkunden;
- 15.
- falsches Zeugnis; Verleitung von Zeugen zu falscher Aussage; Meineid in Ziviloder Strafsachen;
- 16.
- Bestechung von öffentlichen Beamten;
- 17.
- Veruntreuung oder Unterschlagung öffentlicher Gelder; Erpressung und Übervorteilung, begangen von Beamten oder Depositären;
- 18.
- vorsätzliche Brandstiftung; Missbrauch von Sprengstoffen;
- 19.
- vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Eisenbahnen, Dampfschiffen, Posten, elektrischen Apparaten oder Leitungen (Telegrafen, Telefone) und Gefährdung ihres Betriebes;
- 20.
- Raub, Erpressung, Diebstahl, Hehlerei;
- 21.
- vorsätzliche Handlungen, welche das Sinken, die Strandung, Zerstörung, Unbrauchbarmachung oder Beschädigung eines Schiffes bewirken, sofern daraus eine Gefahr für andere entstehen kann;
- 22.
- Betrug;
- 23.
- Vertrauensmissbrauch und Unterschlagung;
- 24.
- betrügerischer Bankerott.
In den vorstehenden Begriffsbezeichnungen sind der Versuch und die Teilnahme inbegriffen, sofern sie nach den Gesetzen der Vertragsstaaten strafbar sind.
Es wird wegen der oben angeführten Delikte die Auslieferung bewilligt, wenn die zur Last gelegten Straftaten nach den Gesetzgebungen der Vertragsstaaten wenigstens eine einjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen können.