In Rechtsfragen und in erster Linie in Fragen der Auslegung oder der Anwendung internationaler Vereinbarungen wird die Schiedssprechung von den Vertragsmächten als das wirksamste und zugleich der Billigkeit am meisten entsprechende Mittel anerkannt, um die Streitigkeiten zu erledigen, die nicht auf diplomatischem Wege haben beseitigt werden können.
Demzufolge wäre es wünschenswert, dass bei Streitigkeiten über die vorerwähnten Fragen die Vertragsmächte eintretendenfalles die Schiedssprechung anrufen, soweit es die Umstände gestatten.
Chaque Partie supporte ses propres frais et une part égale des frais de la Commission.
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