Der schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Kirgisischen Republik
(nachfolgend «Parteien» genannt)
in dem Wunsche, die beiderseitig nutzbringende Zusammenarbeit fortzuführen und zu fördern,
in der Absicht, Massnahmen gegen illegale Einwanderung zu ergreifen,
in dem Bestreben, das Verfahren für die Rückübernahme von Personen, deren Aufenthalt nicht oder nicht mehr berechtigt ist, zu erleichtern,
haben Folgendes vereinbart:
et
le Gouvernement de la République kirghize,
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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