1 Der Verwalter von Kollektivvermögen stellt für die ihm anvertrauten Vermögenswerte die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement sicher.
2 Daneben darf der Verwalter von Kollektivvermögen insbesondere das Fondsgeschäft für ausländische kollektive Kapitalanlagen ausüben. Verlangt das ausländische Recht eine Vereinbarung über Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen der FINMA und den für das Fondsgeschäft relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden, so darf er dieses Geschäft nur ausüben, wenn eine solche Vereinbarung besteht.
3 Der Verwalter von Kollektivvermögen kann im Rahmen dieser Aufgaben zusätzlich administrative Tätigkeiten ausführen.
1 Managers of collective assets are responsible for the portfolio and risk management of the assets entrusted to them.
2 In addition, managers of collective assets may conduct fund business, in particular, for foreign collective investment schemes. If the foreign country's law requires an agreement on cooperation and information exchange between FINMA and the foreign supervisory authorities of relevance for the fund business, they may perform this business only where such an agreement exists.
3 Managers of collective assets may also perform administrative activities within the scope of these tasks.
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