1 Der Konkursliquidator oder die Konkursliquidatorin entscheidet über die Art und den Zeitpunkt der Verwertung und führt diese durch.
2 Verpfändete Vermögensstücke dürfen nur mit Zustimmung der Pfandgläubiger und Pfandgläubigerinnen anders verwertet werden als durch Verkauf an öffentlicher Steigerung.
3 Vermögenswerte können ohne Aufschub verwertet werden, wenn sie:
1 The bankruptcy liquidator shall decide on the type and timing of realisation and shall carry it out.
2 Pledged assets may not be realised by means other than a public auction except with the pledgees’ consent.
3 Assets may be realised without delay if they:
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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