1 Wird ein Konkurs- oder ein Sanierungsverfahren eröffnet, so erstreckt es sich auf sämtliche verwertbaren Vermögenswerte, die der Bank zu diesem Zeitpunkt gehören, unabhängig davon, ob sie sich im In- oder im Ausland befinden.
2 Alle in- und ausländischen Gläubiger und Gläubigerinnen der Bank und ihrer ausländischen Zweigniederlassungen sind in gleicher Weise und mit gleichen Privilegien berechtigt, am in der Schweiz eröffneten Konkurs- oder Sanierungsverfahren teilzunehmen.
3 Als Vermögenswerte einer in der Schweiz tätigen Zweigniederlassung einer ausländischen Bank gelten alle Aktiven im In- und Ausland, die durch Personen begründet wurden, welche für diese Zweigniederlassung gehandelt haben.
1 If bankruptcy proceedings or restructuring proceedings are opened, they cover all realisable assets in a bank’s possession at the time in question, regardless of whether they are located in Switzerland or abroad.
2 All Swiss and foreign creditors of the bank and its foreign branches are equally entitled to participate in bankruptcy proceedings or restructuring proceedings opened in Switzerland and enjoy the same privileges.
3 The assets of a branch of a foreign bank operating in Switzerland include all assets in Switzerland and abroad that are constituted by parties acting on behalf of that branch.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.