(Art. 36 Abs. 1 Bst. b KAG sowie 68, 70, 86 und 99 KKV37)
1 Die Jahresrechnung der SICAV besteht aus der Jahresrechnung der einzelnen Teilvermögen der Anlegeraktionärinnen und -aktionäre sowie aus der Jahresrechnung des Teilvermögens der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre und der Gesamtrechnung der SICAV.
2 Die Jahresrechnung weist für die Teilvermögen der Anlegeraktionärinnen und
-aktionäre die zulässigen Anlagen im Sinne der Artikel 70, 86 und 99 KKV aus.
3 Für das Teilvermögen der Unternehmeraktionärinnen und -aktionäre weist die Jahresrechnung Folgendes aus:
4 Zulässig sind Verbindlichkeiten, die kurzfristig oder hypothekarisch sichergestellt sind und im Zusammenhang mit der unmittelbaren Ausübung der betrieblichen Tätigkeit der SICAV eingegangen werden.
5 Die Jahresrechnungen eines oder mehrerer ausgewählter Teilvermögen für Anlegeraktionärinnen und -aktionäre dürfen nur zusammen mit der Gesamtrechnung der SICAV veröffentlicht werden.
6 Die Jahresrechnung ist Teil des Jahresberichts, der den Geschäftsbericht nach OR38 ersetzt. Ein Lagebericht und eine Geldflussrechnung sind nicht zu erstellen.
(Art. 36 para. 1b CISA; Arts. 68, 70, 86 and 99 CISO37)
1 The annual accounts of a SICAV comprise the annual accounts relating to the individual pools of investor assets (sub-funds) and the annual accounts relating to the shareholders’ assets, and the overall accounts of the SICAV.
2 The annual accounts disclose the permitted investments pursuant to Articles 70, 86 and 99 CISO in respect of the investors' assets.
3 In respect of the shareholders' assets, the annual accounts disclose the following:
4 Short-term liabilities and liabilities secured by mortgage, entered into in connection with the SICAV's immediate business operations, are permitted.
5 The annual accounts relating to one or more selected pools of investor assets may only be published together with the overall accounts of the SICAV.
6 The annual accounts form part of the annual report, which replace the business report under the CO38. A management report and a cash flow statement are not required.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.