Die Bezeichnung von Tafelgeräten und -bestecken mit der Angabe der abgeschiedenen Silbermenge ist gestattet. Das Zentralamt erlässt die entsprechenden Vorschriften.
Tableware and cutlery may be marked with the silver content. The Central Office shall issue the relevant regulations.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.