1 Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber muss der oder dem Strahlenschutz-Sachverständigen zur Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben die nötigen Kompetenzen erteilen und die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.
2 Sie oder er muss überdies:
3 Setzt die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber Personen aus Dienstleistungsbetrieben oder anderen Betrieben als beruflich strahlenexponierte Personen ein, so muss sie oder er diese Betriebe auf die massgebenden Strahlenschutzvorschriften aufmerksam machen.
1 The licence holder must grant the radiological protection expert the powers required to fulfil his or her duties and make available the necessary resources.
2 In addition, the licence holder must:
3 If the licence holder deploys persons from service or other enterprises as occupationally exposed persons, these enterprises must be made aware of the relevant radiological protection regulations.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.