1 Auf Verlangen des BAKOM nennen die Wirtschaftsakteurinnen:
2 Sie müssen die Informationen nach Absatz 1 während zehn Jahren nach dem Bezug des Geräts sowie während zehn Jahren nach der Abgabe des Geräts vorlegen können.
1 At OFCOM’s request, economic operators shall identify:
2 They must be able to produce the information referred to in paragraph 1 for 10 years from the time of being supplied with or supplying the apparatus.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.