1 Der Schweizer, der im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen nach den Artikeln 89 und 91 verübt, ist strafbar, auch wenn die Tat am Begehungsort nicht unter Strafe gestellt ist.
2 Hat der Teilnehmer an einer Auslandtat in der Schweiz gehandelt, so gilt für die Teilnahme das schweizerische Strafrecht, sofern die Haupttat in der Schweiz strafbar wäre, unabhängig vom Recht des Staates, wo die Haupttat begangen wurde.
The prescriptive period for contraventions is five years. This period may not be extended by more than half as the result of interruptions.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.