1 Jede Gruppierung von Produzentinnen und Produzenten, die für ein Erzeugnis repräsentativ ist, kann beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ein Gesuch um Eintragung einreichen.
2 Eine Gruppierung, die ein Gesuch um Eintragung einer Ursprungsbezeichnung einreicht, gilt als für das fragliche Erzeugnis repräsentativ, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
3 Eine Gruppierung, die ein Gesuch um Eintragung einer geografischen Angabe einreicht, gilt als für das fragliche Erzeugnis repräsentativ, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
4 Eine Person kann einer Gruppierung gleichgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
5 Eintragungsgesuche für ausländische Bezeichnungen können beim IGE eingereicht werden durch:
6 Soll eine Bezeichnung eines grenzübergreifenden geografischen Gebiets oder eine mit einem grenzübergreifenden Gebiet verbundene traditionelle Bezeichnung eingetragen werden, so können mehrere Gruppierungen oder zuständige Behörden gemeinsam ein Gesuch einreichen.
1 Any group of producers that is representative of a product may submit an application for registration to the Swiss Federal Institute of Intellectual Property (IPI).
2 A group of producers which submits an application for registration of an appellation of origin is deemed representative of the product in question if it fulfils the following criteria:
3 A group of producers which submits an application for registration of a geographical indication is deemed representative of the product in question if it fulfils the following criteria:
4 An individual may be deemed equivalent to a group if the following requirements are fulfilled:
5 Applications for registration of foreign denominations may be submitted to the IPI by:
6 If a denomination of a trans-border geographical area or a traditional denomination connected to a trans-border geographical area is registered, several groups or authorities may submit a joint application.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.