1 Hat ein Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr, so wird es vom Handelsregisteramt nach ergebnisloser Aufforderung im Schweizerischen Handelsamtsblatt aus dem Handelsregister gelöscht.759
2 Hat eine Zweigniederlassung mit Hauptniederlassung in der Schweiz kein Rechtsdomizil mehr, so wird die Zweigniederlassung vom Handelsregisteramt nach ergebnisloser Aufforderung der Hauptniederlassung aus dem Handelsregister gelöscht.
759 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).
1 Entries in the commercial register shall be published online in the Swiss Official Commercial Gazette. They become effective on publication.
2 All statutory publications shall also be made online in the Swiss Official Commercial Gazette.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.