1 Der Schuldner kann eine Teilzahlung nur insoweit auf das Kapital anrechnen, als er nicht mit Zinsen oder Kosten im Rückstande ist.
2 Sind dem Gläubiger für einen Teil seiner Forderung Bürgen gestellt, oder Pfänder oder andere Sicherheiten gegeben worden, so ist der Schuldner nicht berechtigt, eine Teilzahlung auf den gesicherten oder besser gesicherten Teil der Forderung anzurechnen.
1 A debtor may offset a part payment against the debt principal only if he is not in arrears with interest payments and expenses.
2 Where a creditor has received guarantees, pledges or other security for a portion of his claim, the debtor may not offset a part payment against that portion in preference to less well secured portions of the claim.
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