1 Die Prokura kann auf den Geschäftskreis einer Zweigniederlassung beschränkt werden.
2 Sie kann mehreren Personen zu gemeinsamer Unterschrift erteilt werden (Kollektiv-Prokura), mit der Wirkung, dass die Unterschrift des Einzelnen ohne die vorgeschriebene Mitwirkung der übrigen nicht verbindlich ist.
3 Andere Beschränkungen der Prokura haben gegenüber gutgläubigen Dritten keine rechtliche Wirkung.
1 Any withdrawal of the power of attorney must be entered in the commercial register, even where no entry was made of its conferral.
2 As long as such withdrawal has not been registered and published, the registered power of attorney remains in force as against bona fide third parties.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.