1 Sind Frachtgüter schnellem Verderben ausgesetzt, oder deckt ihr vermutlicher Wert nicht die darauf haftenden Kosten, so hat der Frachtführer den Tatbestand ohne Verzug amtlich feststellen zu lassen und kann das Frachtgut in gleicher Weise wie bei Ablieferungshindernissen verkaufen lassen.
2 Von der Anordnung des Verkaufes sind, soweit möglich, die Beteiligten zu benachrichtigen.
When exercising the rights conferred on him with regard to the handling of the goods, the carrier must safeguard the interests of their owner to the best of his ability and is liable in damages for any fault on his part.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.