1 Mit dem Tod des Arbeitgebers geht das Arbeitsverhältnis auf die Erben über; die Vorschriften betreffend den Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsnachfolge sind sinngemäss anwendbar.
2 Ist das Arbeitsverhältnis wesentlich mit Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers eingegangen worden, so erlischt es mit dessen Tod; jedoch kann der Arbeitnehmer angemessenen Ersatz für den Schaden verlangen, der ihm infolge der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwächst.
1 On the death of the employer, the employment relationship passes to his heirs; the provisions governing transfer of employment relationships on transfer of a business apply mutatis mutandis.
2 Where an employment relationship was entered into with the employer in person, it ends on his death; however, the employee may claim appropriate compensation for losses incurred as a result of the premature termination of the employment relationship.
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