1 Der Verpächter kann Erneuerungen und Änderungen an der Sache nur vornehmen, wenn sie für den Pächter zumutbar sind und wenn das Pachtverhältnis nicht gekündigt ist.
2 Der Verpächter muss bei der Ausführung der Arbeiten auf die Interessen des Pächters Rücksicht nehmen; für allfällige Ansprüche des Pächters auf Herabsetzung des Pachtzinses und auf Schadenersatz gilt das Mietrecht (Art. 259d und 259e) sinngemäss.
1 The lessor may renovate or modify the object only where conscionable for the lessee and the usufructuary lease has not been terminated.
2 In carrying out such works, the lessor must give due consideration to the lessee’s interests; the provisions on leases in Title 8 (Art. 259d and Art. 259e) apply mutatis mutandis to any claims of the lessee for reduction of the rent and for damages.
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