1 Veräussert der Vermieter die Sache nach Abschluss des Mietvertrags oder wird sie ihm in einem Schuldbetreibungs- oder Konkursverfahren entzogen, so geht das Mietverhältnis mit dem Eigentum an der Sache auf den Erwerber über.
2 Der neue Eigentümer kann jedoch:
3 Kündigt der neue Eigentümer früher, als es der Vertrag mit dem bisherigen Vermieter gestattet hätte, so haftet dieser dem Mieter für allen daraus entstehenden Schaden.
4 Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Enteignung.
1 Where after concluding the contract the landlord alienates the object or is dispossessed of it in debt collection or bankruptcy proceedings, the lease passes to the acquirer together with ownership of the object.
2 However, the new owner may:
3 If the new owner terminates sooner than is permitted under the contract with the existing landlord or lessor, the latter is liable for all resultant losses.
4 The provisions governing compulsory purchase are unaffected.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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