1 Hat der Irrende, der den Vertrag nicht gegen sich gelten lässt, seinen Irrtum der eigenen Fahrlässigkeit zuzuschreiben, so ist er zum Ersatze des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens verpflichtet, es sei denn, dass der andere den Irrtum gekannt habe oder hätte kennen sollen.
2 Wo es der Billigkeit entspricht, kann der Richter auf Ersatz weiteren Schadens erkennen.
1 A party acting in error and invoking that error to repudiate a contract is liable for any damage arising from the nullity of the agreement where the error is attributable to his own negligence, unless the other party knew or should have known of the error.
2 In the interests of equity, the court may award further damages to the person suffering damage.
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