1 Als Fahrniskauf ist jeder Kauf anzusehen, der nicht eine Liegenschaft oder ein in das Grundbuch als Grundstück aufgenommenes Recht zum Gegenstande hat.
2 Bestandteile eines Grundstückes, wie Früchte oder Material auf Abbruch oder aus Steinbrüchen, bilden den Gegenstand eines Fahrniskaufes, wenn sie nach ihrer Lostrennung auf den Erwerber als bewegliche Sachen übergehen sollen.
1 Any sale in which the object is not land, property or a right in rem entered in the land register is a chattel sale.
2 Where constituent parts of land, such as crops, architectural salvage materials or quarry products, are separated therefrom for transfer to the acquirer, their sale constitutes a chattel sale.
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