1 Mit der Versäumung der Fristen
für die Vorlegung eines Wechsels, der auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht lautet,
für die Erhebung des Protestes mangels Annahme oder mangels Zahlung,
für die Vorlegung zur Zahlung im Falle des Vermerkes «ohne Kosten»
verliert der Inhaber seine Rechte gegen die Indossanten, den Aussteller und alle anderen Wechselverpflichteten, mit Ausnahme des Annehmers.
2 Versäumt der Inhaber die vom Aussteller für die Vorlegung zur Annahme vorgeschriebene Frist, so verliert er das Recht, mangels Annahme und mangels Zahlung Rückgriff zu nehmen, sofern nicht der Wortlaut des Vermerkes ergibt, dass der Aussteller nur die Haftung für die Annahme hat ausschliessen wollen.
3 Ist die Frist für die Vorlegung in einem Indossament enthalten, so kann sich nur der Indossant darauf berufen.
1 Where the drawer of a bill of exchange has been declared insolvent, any claim he holds under civil law against the drawee for restitution of cover or reimbursement of amounts paid devolves on the holder of the bill.
2 Where the drawer declares on the bill of exchange that he assigns his claims in respect of the cover provided, these devolve on the current holder of the bill.
3 Once the declaration of insolvency has been published or the assignment has been notified to him, the drawee may make payment only to the duly established holder against surrender of the bill of exchange.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.