1 Alle die einen Wechsel ausgestellt, angenommen, indossiert oder mit einer Bürgschaftserklärung versehen haben, haften dem Inhaber als Gesamtschuldner.
2 Der Inhaber kann jeden einzeln oder mehrere oder alle zusammen in Anspruch nehmen, ohne an die Reihenfolge gebunden zu sein, in der sie sich verpflichtet haben.
3 Das gleiche Recht steht jedem Wechselverpflichteten zu, der den Wechsel eingelöst hat.
4 Durch die Geltendmachung des Anspruches gegen einen Wechselverpflichteten verliert der Inhaber nicht seine Rechte gegen die anderen Wechselverpflichteten, auch nicht gegen die Nachmänner desjenigen, der zuerst in Anspruch genommen worden ist.
1 Any party liable on a bill against whom a recourse claim is or may be made is entitled to insist that the bill of exchange together with the protest and a receipted invoice be handed over to him against payment of the recourse amount.
2 Any endorser who has honoured the bill may delete his endorsement and those of the subsequent endorsers.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.