1 Der Wechselbürge haftet in der gleichen Weise wie derjenige, für den er sich verbürgt hat.
2 Seine Verpflichtungserklärung ist auch gültig, wenn die Verbindlichkeit, für die er sich verbürgt hat, aus einem andern Grund als wegen eines Formfehlers nichtig ist.
3 Der Wechselbürge, der den Wechsel bezahlt, erwirbt die Rechte aus dem Wechsel gegen denjenigen, für den er sich verbürgt hat, und gegen alle, die diesem wechselmässig haften.
1 The maturity date of an after-sight bill is determined by the date indicated in the declaration of acceptance or the protest date.
2 Where no date is indicated in the declaration of acceptance and no protest is made, the bill is deemed to have been accepted on the last date of the time limit envisaged for presentation for acceptance as against the acceptor.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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