1 Wer einem andern eine Sache durch verbotene Eigenmacht entzogen hat, ist verpflichtet, sie zurückzugeben, auch wenn er ein besseres Recht auf die Sache behauptet.
2 Wenn der Beklagte sofort sein besseres Recht nachweist und auf Grund desselben dem Kläger die Sache wieder abverlangen könnte, so kann er die Rückgabe verweigern.
3 Die Klage geht auf Rückgabe der Sache und Schadenersatz.
1 A possessor disturbed by trespass may bring an action against the trespasser even if the latter claims to be in the right.
2 The claim is for cessation of trespass, prohibition of further trespass and damages.
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