1 Der Gläubiger haftet für den aus der Wertverminderung oder aus dem Untergang der verpfändeten Sache entstandenen Schaden, sofern er nicht nachweist, dass dieser ohne sein Verschulden eingetreten ist.
2 Hat der Gläubiger das Pfand eigenmächtig veräussert oder weiter verpfändet, so haftet er für allen hieraus entstandenen Schaden.
1 If the debtor is in default the creditor has the right to satisfy his or her claim from the proceeds of the pledge.
2 The general lien provides the creditor with security for his or her claim, including contractual interest, debt enforcement costs and default interest.
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