1 Überragende Äste und eindringende Wurzeln kann der Nachbar, wenn sie sein Eigentum schädigen und auf seine Beschwerde hin nicht binnen angemessener Frist beseitigt werden, kappen und für sich behalten.
2 Duldet ein Grundeigentümer das Überragen von Ästen auf bebauten oder überbauten Boden, so hat er ein Recht auf die an ihnen wachsenden Früchte (Anries).
3 Auf Waldgrundstücke, die aneinander grenzen, finden diese Vorschriften keine Anwendung.
The cantons are authorised to set minimum separation distances for plantations depending on the type of land and plants involved or to oblige the landowner to permit the overhanging branches or encroaching roots of fruit trees and to regulate or annul his or her right to take the fruit from such branches.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.