1 Der Beistand oder die Beiständin hat frühestens nach vier Jahren Amtsdauer Anspruch auf Entlassung.
2 Vorher kann der Beistand oder die Beiständin die Entlassung aus wichtigen Gründen verlangen.
1 The adult protection authority shall discharge the deputy if:
2 The client or a closely associated person may request that the deputy be discharged.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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