1 Der Beistand oder die Beiständin verwaltet die Vermögenswerte sorgfältig und nimmt alle Rechtsgeschäfte vor, die mit der Verwaltung zusammenhängen.
2 Insbesondere kann der Beistand oder die Beiständin:
3 Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über die Anlage und die Aufbewahrung des Vermögens.
The deputy shall provide the client with an allowance from the client's assets which the client is free to spend.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.