Wegen Bedürftigkeit oder aus anderen wichtigen Gründen kann eine Gebühr oder ein Kostenersatz gestundet oder aber teilweise oder ganz erlassen werden. Wird die Gebühr oder der Kostenersatz teilweise oder ganz erlassen, so ist zu berücksichtigen, ob sich die betreffende Person fahrlässig verhalten hat.
Fees or cost reimbursement may be deferred or waived in part or in full in case of need or for other good cause. If fees or cost reimbursement are waived in part or in full, account must be taken of whether the persons concerned have acted negligently.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.