1 Tritt eine private Hausangestellte oder ein privater Hausangestellter die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt sie oder er die Stelle fristlos, und liegen dafür keine wichtigen Gründe vor, so hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung; diese entspricht einem Viertel des Lohnes für einen Monat. Ausserdem hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens.
2 Ist der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber kein Schaden oder ein geringerer Schaden erwachsen, als der Entschädigung gemäss Absatz 1 entspricht, so kann die Entschädigung vom Richter nach eigenem Ermessen herabgesetzt werden.
1 When a private household employee does not commence work or abruptly abandons work without just cause, the employer is entitled to compensation equal to one quarter of the employee’s monthly salary. The employer is also entitled to damages in respect of any resulting loss.
2 A judge has the discretion to reduce the compensation amount if, in his or her free assessment the employer has suffered no loss or if the loss suffered is inferior to the amount stipulated in paragraph 1.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
This document is not an official publication. Only the publication of the Federal Chancellery is legally binding.