Diritto nazionale 9 Economia - Cooperazione tecnica 95 Credito
Landesrecht 9 Wirtschaft - Technische Zusammenarbeit 95 Kredit

952.03 Ordinanza del 1° giugno 2012 sui fondi propri e sulla ripartizione dei rischi delle banche e delle società di intermediazione mobiliare (Ordinanza sui fondi propri, OFoP)

952.03 Verordnung vom 1. Juni 2012 über die Eigenmittel und Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser (Eigenmittelverordnung, ERV)

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Art. 77

1 Le banche che applicano l’approccio basato sui rating interni (IRB) per il calcolo delle posizioni ponderate in funzione del rischio e per la determinazione dei fondi propri necessari relativamente ai rischi di credito possono optare tra:

a.
l’IRB semplificato (F-IRB62); o
b.
l’IRB avanzato (A-IRB63).

2 La FINMA precisa il calcolo. A tale scopo essa si fonda sugli standard minimi di Basilea.

3 In assenza di regolamentazione in ambito di IRB, si applicano per analogia le disposizioni dell’AS-BRI.

62 Foundation IRB.

63 Advanced IRB.

Art. 76 Positionen aus nicht abgewickelten Transaktionen

1 Positive Wiederbeschaffungswerte von Positionen aus nicht abgewickelten Devisen-, Effekten- und Warentransaktionen, bei denen aufgrund einer verspäteten oder fehlgeschlagenen Abwicklung ein Verlustrisiko besteht (Positionen aus nicht abgewickelten Transaktionen) und die nach dem Prinzip «Lieferung gegen Zahlung» oder «Zahlung gegen Zahlung» über ein Zahlungs- oder Effektenabwicklungssystem abgewickelt werden, werden wie folgt gewichtet:

Anzahl Bankwerktage nach
dem vereinbarten Erfüllungsdatum

Risikogewichtung

  5–15

  100 %

16–30

  625 %

31–45

  937,5 %

46 oder mehr

1250 %

2 Positionen aus nicht abgewickelten Transaktionen, die auf andere Weise abgewickelt werden, sind wie folgt zu behandeln:

a.
Die Bank, die ihre Leistung erbracht hat, behandelt das Geschäft wie einen Kredit, bis die Gegenleistung erbracht wird. Falls die Positionen nicht materiell sind, kann anstelle einer ratingabhängigen Risikogewichtung auch ein Risikogewicht von 100 Prozent eingesetzt werden.
b.
Falls fünf Bankwerktage nach dem dafür vereinbarten Erfüllungstermin die Gegenleistung nicht erbracht wurde, werden der gelieferte Wert und ein allfälliger positiver Wiederbeschaffungswert mit 1250 Prozent gewichtet.

3 Repurchase-, Reverse-Repurchase-Agreements und Securities Lending und Borrowing werden ausschliesslich nach Artikel 75 behandelt.

 

Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.