Diritto nazionale 9 Economia - Cooperazione tecnica 93 Industria
Landesrecht 9 Wirtschaft - Technische Zusammenarbeit 93 Industrie und Gewerbe

935.511.1 Ordinanza del DFGP del 7 novembre 2018 sulle case da gioco (OCG-DFGP)

935.511.1 Verordnung des EJPD vom 7. November 2018 über Spielbanken (Spielbankenverordnung EJPD, SPBV-EJPD)

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Art. 35 Guasto al sistema di videosorveglianza

Art. 35 Pannen des Kameraüberwachungssystems

(Art. 57 Abs. 4 VGS)

1 Wird vor Beginn des Spieltags eine Panne des Kameraüberwachungssystems festgestellt, die eine Unterbrechung der Überwachung oder der Aufzeichnung der Bilder zur Folge hat, so darf der Betrieb der betroffenen automatisiert durchgeführten Geldspiele oder Tische nicht aufgenommen werden.

2 Wird während des laufenden Spielbetriebs eine Panne des Kameraüberwachungssystems festgestellt, so muss der Betrieb nach Abschluss der laufenden Spieleinheit an den betroffenen Tischen unterbrochen werden, wenn die Panne die Unterbrechung der Überwachung zur Folge hat.

 

Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.