784.101.1 Ordinanza del 9 marzo 2007 sui servizi di telecomunicazione (OST)

784.101.1 Verordnung vom 9. März 2007 über Fernmeldedienste (FDV)

Art. 97 Competenze dell’UFCOM

1 L’UFCOM allestisce la statistica ufficiale sulle telecomunicazioni, in particolare allo scopo di valutare la legislazione in vigore nel settore, prendere le necessarie decisioni regolatrici e garantire la continuità del servizio universale.

2 Garantisce la raccolta e il trattamento dei dati, nonché tutti i lavori statistici nell’ambito del capoverso 1.

3 Collabora e coordina questi lavori con l’Ufficio federale di statistica conformemente all’ordinanza del 30 giugno 1993149 sull’organizzazione della statistica federale.

Art. 98 Durch das BAKOM erhobene Daten

1 Das BAKOM erhebt bei den Anbieterinnen von Fernmeldediensten die für die Erstellung der amtlichen Fernmeldestatistik erforderlichen Daten. Es kann ebenfalls die durch den Vollzug der Fernmeldegesetzgebung oder von anderen Behörden durch den Vollzug des Bundesrechts erlangten Daten heranziehen.

2 Es erhebt mittels jährlichem Fragebogen über die Netze und Dienste der Anbieterinnen Daten, insbesondere über:

a.
die Unternehmen selbst (insbesondere Name oder Firmenname, Adresse und andere Kontaktinformationen, Betätigungsfeld);
b.
die Netzmerkmale (insbesondere Art, technische Merkmale, Anzahl und Art der Anschlüsse, Versorgungsgrad in Bezug auf die Bevölkerung und die Fläche, Anzahl ausgeführter Aufträge zur vorbestimmten freien Wahl der Dienstanbieterin);
c.
die verschiedenen auf ihren Netzen angebotenen Arten von Diensten, ihre Merkmale und ihre Nutzung (insbesondere Preis, Anzahl der Kundinnen und Kunden, Umsatz pro Dienst, Dauer und Anzahl der Verbindungen, Volumen der Verbindungen pro Dienst, Anzahl Wiederverkäufer, Dienste zu Gunsten Dritter anhand von nicht geografischen Dienstenummern, Art und Umfang der an Dritte vermieteten Infrastruktur).

3 Es erhebt mittels jährlichem Fragebogen über die finanzielle Lage der Anbieterinnen Daten, insbesondere über:

a.
die Unternehmen selbst (insbesondere Name oder Firmenname, Adresse und andere Kontaktinformationen, Betätigungsfeld);
b.
den Betriebsertrag pro Dienstart;
c.
den Betriebsaufwand, insbesondere Einkauf von Produkten, Einkauf von Dienstleistungen (von anderen Betreiberinnen erworbene Dienstleistungen pro Netzart und andere Dienstleistungen), Personalaufwand und Abschreibungen;
d.
die Ergebnisse, insbesondere Betriebsergebnis, betriebsfremdes Ergebnis, Ergebnis vor Steuern und Nettoergebnis;
e.
die Investitionen, insbesondere Investitionen in Sachanlagen wie betriebliche Einrichtungen für Fernmeldedienste pro Netzart, in immaterielle Anlagen und in Finanzanlagen;
f.
den Personalbestand.

4 Es kann Daten mit Hilfe anderer Mittel erheben, insbesondere anhand einmalig verteilter Fragebögen.

 

Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.