Gli articoli 96e‒96g si applicano alle reti mobili conformi alle specifiche tecniche definite a livello internazionale per reti a partire dalla quinta generazione.
1 Die Mobilfunkkonzessionärinnen müssen auf der Grundlage einer Risikoanalyse und der sich daraus ergebenden Sicherheitsziele ein Managementsystem für die Informationssicherheit entwickeln, umsetzen und kontinuierlich überprüfen.
2 Im Rahmen dieses Sicherheitsmanagementsystems setzen sie einen Plan für das betriebliche Kontinuitätsmanagement und einen Plan für das Management von Sicherheitsvorfällen um.
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