1 L’UFT informa le competenti autorità estere nel caso in cui:
2 Le licenze ritirate sono trasmesse immediatamente all’autorità estera che le ha rilasciate.
280 Introdotto dal n. I 4 della LF del 16 mar. 2012 sulla seconda fase della Riforma delle ferrovie 2, in vigore dal 1° lug. 2013 (RU 2012 5619, 2013 1603; FF 2011 823).
1 Befindet sich eine Person, die im Eisenbahnbereich eine sicherheitsrelevante Tätigkeit ausübt, in einem Zustand, der die sichere Ausübung einer solchen Tätigkeit ausschliesst, so ist ihr die Ausübung dieser Tätigkeit so lange als erforderlich zu untersagen; zudem muss ihr der Ausweis abgenommen werden.
2 Abgenommene Ausweise sind sofort der erteilenden Behörde zu übermitteln; diese entscheidet unverzüglich über den Entzug. Bis zu ihrem Entscheid hat die Abnahme eines Ausweises die Wirkung des Entzuges.
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