1 Per la capacità oggetto di eccezione all’accesso alla rete, il gestore non ha diritto alle entrate risultanti dall’utilizzazione transfrontaliera della rete di trasporto secondo l’articolo 14 capoverso 2 OAEl.
1 Der Betreiber hat für die vom Netzzugang ausgenommene Kapazität keinen Anspruch auf Einnahmen aus der grenzüberschreitenden Nutzung des Übertragungsnetzes nach Artikel 14 Absatz 2 StromVV.
2 Ist die Voraussetzung nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e nicht mehr erfüllt, so kann die ElCom dem Betreiber die Differenz zwischen den Mindererlösen und dem Mehrerlös in Rechnung stellen. Dieser Betrag wird für die Deckung der anrechenbaren Kosten des Übertragungsnetzes verwendet (Art. 14 Abs. 2 StromVV).
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