Gli impianti di tiro si inseriscono nella pianificazione territoriale esistente e tengono
Schiessanlagen müssen sich in die bestehende Raumplanung einfügen und den Vorschriften über den Umweltschutz entsprechen. Vor Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei baulichen Sanierungen sind der zuständige eidgenössische Schiessoffizier und die zuständigen Fachstellen möglichst frühzeitig, das heisst bei der Vorprojektierung oder der Projektierung, beizuziehen.
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