1 Una citazione giusta l’articolo 20 capoverso 1 del Trattato è ammissibile soltanto ove l’Ufficio centrale abbia potuto esaminare precedentemente se tutte le domande da porre ai testimoni si attengono all’articolo 18 capoverso 1 del Trattato in materia d’interrogatorio e sono ammissibili secondo il diritto svizzero. La citazione è subordinata all’accordo del testimonio.
2 L’Ufficio centrale, d’intesa con il ministero pubblico cantonale, può affidare la sorveglianza della procedura di autenticazione prevista nell’articolo 20 capoverso 2 del Trattato a un funzionario istruttore cantonale.
1 Die Zentralstelle verlangt möglichst rasche Rücksendung der von der Schweiz herausgegebenen Gegenstände, an denen eine schweizerische Behörde oder eine Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz Eigentum oder sonstige Rechte geltend macht, wenn auf Grund der vermittelten Auskünfte glaubhaft erscheint, dass diese Rechte in der Schweiz erworben worden und die auf ihnen beruhenden Ansprüche nicht in der Schweiz sichergestellt sind.
2 Die Zentralstelle beantragt den amerikanischen Behörden den Verzicht auf die Rücksendung von Gegenständen, wenn sie einem Geschädigten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz zurückzuerstatten sind, oder wenn eine an der strafbaren Handlung nicht beteiligte Person glaubhaft macht, sie habe daran in der Schweiz gutgläubig Rechte erworben, und eine Sicherstellung der daraus abgeleiteten Ansprüche nicht erwirkt werden kann.
3 Sind die Rechte nach Absatz 1 oder 2 streitig, so dürfen die Gegenstände in der Schweiz nicht freigegeben werden, bevor die zuständige Behörde entschieden oder die ersuchte amerikanische Behörde der Freigabe zugestimmt hat.
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