1 L’ufficio del registro di commercio ingiunge agli interessati di adempiere l’obbligo d’iscrizione e impartisce loro un termine a tale scopo.
2 Se gli interessati non ottemperano all’ingiunzione entro il termine impartito, procede d’ufficio alle iscrizioni prescritte.
1 Wurde eine Tatsache ins Handelsregister eingetragen, so kann niemand einwenden, er habe sie nicht gekannt.
2 Wurde eine Tatsache, deren Eintragung vorgeschrieben ist, nicht ins Handelsregister eingetragen, so kann sie einem Dritten nur entgegengehalten werden, wenn bewiesen wird, dass sie diesem bekannt war.
3 Wer sich gutgläubig auf eine eingetragene Tatsache verlassen hat, obwohl sie unrichtig war, ist in seinem guten Glauben zu schützen, wenn dem keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
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Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.