Il protesto dev’essere levato da una persona o da un ufficio pubblico a ciò autorizzati.
1 Der Inhaber kann gegen die Indossanten, den Aussteller und die anderen Wechselverpflichteten bei Verfall des Wechsels Rückgriff nehmen, wenn der Wechsel nicht bezahlt worden ist.
2 Das gleiche Recht steht dem Inhaber schon vor Verfall zu:
819 Im französischen und italienischen Text besteht dieser Artikel aus einem einzigen Absatz.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.