(art. 108 cpv. 2 OPers)
Il comitato di seguito osserva la prassi delle remunerazioni, come pure le questioni riguardanti il tempo di lavoro e i congedi concernenti in particolare:
1 Die angestellte Person macht ihrer Organisationseinheit wahrheitsgetreu die für die Festlegung und Ausrichtung von Leistungen des Arbeitgebers erforderlichen Angaben, namentlich den Wohnort, das Alter der Kinder und allfällige bezahlte Tätigkeiten zu Gunsten Dritter.
2 Ist die angestellte Person aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden und bezieht sie Leistungen nach Artikel 63 BPV, so meldet sie anderweitige Renten oder Erwerbseinkommen der Organisationseinheit, bei der sie zuletzt angestellt war.126
3 Die Angestellten sind in geeigneter Form auf die Meldepflichten nach Absatz 1 und 2 aufmerksam zu machen.
126 Fassung gemäss Ziff. I der V des EFD vom 12. Juni 2015, in Kraft seit 1. Aug. 2015 (AS 2015 2249).
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