Andere Religionsgemeinschaften können darum ersuchen, als Institutionen von öffentlichem Interesse anerkannt zu werden. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung. Es regelt auch deren Wirkungen, sofern diese nicht Gegenstand eines Konkordats sind.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
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