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1 Der Staat berücksichtigt die spirituelle Dimension des Menschen und ihren Wert für das Leben der Gesellschaft.
2 Der Staat ist von den Kirchen und den anderen Religionsgemeinschaften getrennt. Er kann sie jedoch als Institutionen von öffentlichem Interesse anerkennen.
3 Die Unabhängigkeit der Kirchen und der anderen Religionsgemeinschaften ist gewährleistet.
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