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2 Donna e uomo hanno pari diritti
1 Die Rechtsgleichheit ist gewährleistet. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
2 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Sie haben namentlich Anspruch auf gleiche Ausbildung, auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit und auf gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ämtern.
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