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1 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
2 Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft anzugehören und eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen. Niemand darf dazu gezwungen werden.
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