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2 Ognuno ha il diritto d’essere protetto contro l’utilizzazione abusiva dei dati che lo concernono. Può consultare tali dati e esigerne la rettifica se inesatti e la distruzione se inutili.
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1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief- und Fernmeldeverkehrs.
2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch der sie betreffenden Daten. Sie kann die Daten einsehen und verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt und unnötige Daten vernichtet werden.
3 Behörden dürfen Personendaten nur bearbeiten, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht und soweit die Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Sie vergewissern sich, dass die Daten vor Missbrauch geschützt sind.
Il presente documento non è una pubblicazione ufficiale. Fa unicamente fede la pubblicazione della Cancelleria federale. Ordinanza sulle pubblicazioni ufficiali, OPubl.
Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.